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Neue EU-Verordnung zu Roter Reis
Am 21. Juni 2022 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Einfluss auf unsere Produkte Roter Reis und Roter Reis 5 mg nimmt.
Liebe Kundinnen, liebe Kunden,
am 21. Juni 2022 tritt eine neue EU-Verordnung in Kraft, die Einfluss auf unsere Produkte Roter Reis und Roter Reis 5 mg nimmt.
Ab diesem Zeitpunkt wird der Monacolin-K-Gehalt pro empfohlener Verzehrsmenge auf weniger als 3 mg begrenzt. Wir begrüßen diese neue Verordnung, da Sie nun Klarheit schafft, in einem immer wieder diskutierten Feld. Aufgrund dessen werden wir die Rezeptur zeitnah anpassen und zukünftig ein Produkt mit 2,5 mg Monacolin-K pro Kapsel anbieten. Darüber hinaus arbeiten wir bereits an einem Kombinationsprodukt, bestehend aus Roter Reis und Coenzym Q10, auf das Sie sich freuen können.
Wichtig noch für Sie zu wissen
Beide Produkte mit den Dosierungen von 10 mg beziehungsweise 5 mg Monacolin-K waren, und sind es weiterhin bis Inkrafttreten der Verordnung, verkehrsfähige Lebensmittel und orientierten sich an dem von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) erlaubten Health Claim. Da sich dieser Claim auf eine tägliche Verzehrsmenge von 10 mg Monacolin-K bezieht, wird er ab dem 21. Juni aus der Positivliste der EFSA gelöscht und darf nicht mehr genutzt werden. Gesundheitsbezogene Wirkungsaussagen sind für Roter Reis-Produkte damit zukünftig leider nicht mehr möglich.
Bis zum Inkrafttreten der Verordnung am 21.06.2022 haben Sie noch die Möglichkeit, sich mit unseren beiden bewährten Sprösslingen einzudecken. Ab dann werden Roter Reis 10 mg und Roter Reis 5 mg nicht mehr angeboten. Da wir aufgrund unserer parallel laufenden Sommeraktion nur noch über ein begrenztes Lager verfügen, gilt selbstverständlich: Nur so lange der Vorrat reicht.
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