Was bedeutet das nun konkret für Sie und uns?
Die Health Claim-Verordnung hat für Sie und uns Vor- und Nachteile. Man könnte schnell die Verordnung als „Gängelung“ wahrnehmen, doch das wäre zu kurz gesprungen. Denn gerade in Deutschland, wo das Wettbewerbsrecht zuvorderst durch sogenannte Abmahnungen unter Wettbewerbern geregelt wird, war die Verordnung von 2006 keine gute Lösung. Anbietende Unternehmen legten die Verordnung zum Teil großzügig aus und Streit war immer wieder vorprogrammiert. Damit hat die neue Verordnung in jedem Fall aufgeräumt. Es kam Ruhe in den Markt unter Wettbewerbern.
Auch Sie als Kunde werden nun besser geschützt vor voreiligen, über das Ziel hinausschießenden gesundheits- und krankheitsbezogenen Aussagen. Sie können dem, was im Netzt nun steht, ein gutes Stück mehr vertrauen als zuvor.
Die „Schattenseite“ ist jedoch die sehr enge Auslegung der Health Claims. Auch im Volksmund bekannte „Wirkungen“ von Pflaumen beispielsweise sind nun auch untersagt, was in der Bevölkerung auf Irritation stieß. Von Bevormundung war die Rede. Es gab auch einige Herausforderungen in den ersten Jahren zur korrekten Auslegung der Angaben, allerdings hat sich das inzwischen weitgehend geregelt.
Kurzum: Nach dem Inkrafttreten der Verordnung Nr. 432/2012 zum 14.12.2012 dürfen nur noch die in dieser Verordnung aufgenommenen gesundheitlichen Aussagen (Health Claims) zu Produkten, Substanzen oder Wirkstoffen verwendet werden. Gesundheitliche Aussagen, die nicht in diese Liste aufgenommen wurden, sind seither nicht mehr erlaubt. Aus diesen Gründen finden Sie in unseren Produktbeschreibungen hauptsächlich Informationen zur Qualität der von uns verwendeten Rohstoffe.