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Umstellung der Mehrwertsteuer
Senkung der Mehrwertsteuer – Sie profitieren!
Das Wichtigste auf einen Blick:
- Die deutsche Bundesregierung beschloss Anfang Juni 2020 ein Konjunkturpaket, um die Wirtschaft nach dem Corona-bedingten Lockdown wieder anzukurbeln. Ein wesentlicher Bestandteil des für Deutschland geltenden Hilfspaketes ist die Senkung der Mehrwertsteuer.
- Aus der Steuersenkung ergibt sich ein Preisvorteil, den wir in Form eines Gutscheins an Sie weitergeben. Dieser wird im Anschluss an die Bestellung auf den Brutto-Wert des Warenkorbs angerechnet. Da die im Online-Shop ausgewiesenen Preise unverändert bleiben, sehen Sie die tatsächliche Preissenkung erst im Warenkorb durch die Anrechnung unseres „Corona-Konjunkturpaket“-Gutscheins.
Im Zuge der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie ist die weltweite Wirtschaftsleistung stark zurückgegangen und stellt auch Deutschland vor große Herausforderungen. Um die Wirtschaft nach dem Lockdown wieder in Schwung zu bringen, hat die deutsche Bundesregierung kürzlich ein Konjunkturpaket auf den Weg gebracht. Maßnahmen wie Steuererleichterungen sollen Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen dabei unterstützen, die Krise zu überstehen und ihre Zukunftsfähigkeit zu stärken. Ziel ist es, Arbeitsplätze zu erhalten und soziale sowie finanzielle Notlagen zu verhindern.
Ein Kernaspekt des am 3. Juni 2020 vom Bundeskabinett beschlossenen Unterstützungspaketes ist die befristete Senkung der Mehrwertsteuer. Diese tritt ab dem 1. Juli 2020 in Kraft und gilt zunächst bis zum 31. Dezember 2020. Was das konkret für uns als Unternehmen und für Sie als Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet, haben wir im Folgenden für Sie zusammengefasst.
Welche Veränderung ist vorgesehen?
Die Eindämmung der Neuinfektionen durch die strikten Kontaktbeschränkungen war ein großer Erfolg. Nun gilt es, die wirtschaftlichen Folgen so gering wie möglich zu halten.
Essentiell für eine funktionierende Wirtschaft sind die Nachfrage und der Konsum von Waren und Dienstleistungen. Deshalb soll nun im Rahmen des Konjunktur- und Krisenbewältigungspakets befristet für ein halbes Jahr die Mehrwertsteuer von 19 % auf 16 % beziehungsweise von 7 % auf 5 % gesenkt werden, um Kaufentscheidungen attraktiver zu machen. Die Bundesregierung erhofft sich, dass durch die Steuersenkungen und die daraus resultierenden Preisnachlässe mehr Käufe getätigt werden, die möglicherweise erst im nächsten Jahr erfolgt wären.
Mehrwertsteuer oder Umsatzsteuer? Was ist der Unterschied?
Der steuerrechtlich korrekte Begriff für die Mehrwertsteuer lautet eigentlich „Umsatzsteuer“. Die Bezeichnung „Mehrwertsteuer“ ist jedoch geläufiger und leitet sich von der Form der Besteuerung ab, dem sogenannten Mehrwertprinzip ab. Ein Unternehmen zahlt hierbei eine Steuer, die auf den Verkauf von Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Sie beträgt in der Regel 19 %, für bestimmte Produkt- und Dienstleistungskategorien, die zum Grundbedarf des Menschen gehören, gilt ein ermäßigter Steuersatz von 7 %. Hierzu gehören auch unsere Nahrungsergänzungen.
Wie sieht die Umsetzung aus?
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, das hauptverantwortlich ist für die Preisangabenverordnung (PAngV) in der Bundesregierung, hat es Unternehmen ermöglicht von einer Ausnahmeregelung Gebrauch zu machen. Preisnachlässe können damit unter anderem durch sogenannte Pauschalrabatte für den Zeitraum der befristeten Steuersenkung umgesetzt werden. Dabei bleibt die Entscheidung beim Unternehmen, ob die Steuersenkung an die Kunden weitergegeben wird oder nicht.
Was ändert sich in unserem BioProphyl Online-Shop?
Wir haben uns dazu entschieden, die Steuersenkung in Form eines Sofortrabatts an Sie weiterzugeben, der im Anschluss an die Bestellung auf den Brutto-Wert Ihres Warenkorbs angerechnet wird.
Der Bruttopreis (unser UVP), wird durch den Aufschlag des entsprechenden Steuersatzes auf den Nettopreis berechnet. Sinkt dieser Steuersatz, sinkt folglich auch der Bruttopreis.
Nehmen wir als Beispiel unseren Vitamin B Komplex: Der Nettopreis beträgt 30,79 €. Bei einem Steuersatz von 7 % ergibt sich der in unserem Onlineshop angegebene Bruttopreis von 32,95 €. Legt man nun den neuen, ermäßigten Steuersatz von 5 % zugrunde, sinkt der Bruttopreis auf 32,33 €. Die Differenz zwischen altem und neuem Bruttobetrag beträgt damit 1,869 %. Wir verrechnen daher den im Onlineshop angegebenen UVP mit einem Nachlass von 1,869 %, um den aus der Steuersenkung resultierenden Preisvorteil abzubilden und die Produkte nicht einer versteckten Preiserhöhung im Sinne eines höheren Nettopreises zu unterziehen.
Das klingt zwar im ersten Moment verwirrend, ist aber eigentlich gar nicht so kompliziert. Im Folgenden haben wir Ihnen die Rechnung noch einmal veranschaulicht:
Unsere UVP-Preise, die im Shop ausgewiesen werden, bleiben aus drei Gründen unverändert:
- Die technische Umsetzung der veränderten Steuersätze in unserem Warenwirtschaftssystem sowie in unserer Buchhaltungs-Software ist sehr aufwendig und steht in keinem Verhältnis zum Geltungszeitraum des Beschlusses. Der Arbeitsaufwand würde sich schlichtweg für die kurze Dauer nicht lohnen und wir investieren unsere Energie stattdessen lieber in „wichtigere“ Dinge, wie die Optimierung der Benutzerfreundlichkeit unserer Homepage oder der Weiterentwicklung unserer Produktsprösslinge.
- Unsere aktuellen Kataloge und Werbematerialen sind bereits fertig gedruckt worden, sodass eine nachträgliche Preisanpassung nicht mehr möglich ist.
- Als Online-Handel stehen wir ein einem Wettbewerb mit vielen anderen Unternehmen der europäischen Union. Um das Konjunkturpaket abbilden zu können, haben wir die Preise auch für unsere deutschen Kunden beibehalten und gewähren diesen bis zum 31.12.2020 den oben beschriebenen Pauschalrabatt.
Die tatsächliche Preissenkung sehen Sie also erst im Warenkorb durch die Anrechnung unseres „Corona-Konjunkturpaket“-Gutscheins, wie Sie dem Beispiel entnehmen können. Wenn Sie hierzu weitere Fragen haben, können Sie uns selbstverständlich jederzeit gerne kontaktieren - telefonisch unter 02656 / 952 380 oder per E-Mail an [email protected].
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