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Isoflavonhaltige Nahrungsergänzungsmittel
Vielleicht haben Sie es bereits gesehen, dass Ende Oktober ein Artikel in der „Bild am Sonntag“ erschienen ist, der sich kritisch zu isoflavonhaltigen Nahrungsergänzungsmitteln äußert und sogar vor ihnen warnt. Betroffen sind Nahrungsergänzungen mit Isoflavonen aus Soja oder Rotklee, wie unser „Isoflavon 300 Wild Yams“. Anlass für die Berichterstattung ist ein Marktcheck der Verbraucherzentralen, der 22 isoflavonhaltige Nahrungsergänzungen aus dem stationären und aus dem Online-Handel unter die Lupe nimmt. Da auch unser Produkt dazu gehört, möchten wir Ihnen gerne einige ergänzende Informationen zu dem Ergebnis des Marktchecks und der zugehörigen Pressemeldungen an die Hand geben.
Orientierungswerte für Isoflavone aus Rotklee und Soja
Bemängelt wurden seitens der Verbraucherschützer in erster Linie die verwendeten Dosierungen der Isoflavone. Dabei berufen sie sich auf Empfehlungen der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), die für Soja-Isoflavone eine maximale Verzehrsmenge von 100 mg pro Tag und für Rotklee-Isoflavone von 43,5 mg pro Tag ausspricht. Diese Empfehlungen stellen Orientierungswerte dar und stützen sich auf die bisher in Studien überwiegend verwendeten Dosierungen. Es handelt sich hierbei jedoch nicht um rechtsverbindliche Vorgaben oder um wissenschaftlich ermittelte „Grenzwerte“ für Höchstmengen, wie es in einem Artikel auf der Seite Wize.life fälschlicherweise dargestellt wird, der Bezug zum Marktcheck der Verbraucherzentrale nimmt. Orientiert man sich an den EFSA-Werten, so hält eine Kapsel Isoflavon 300 die Empfehlungen ein, während beim Verzehr von zwei Kapseln die doppelte Menge an Isoflavonen aufgenommen wird. Bei unserer Maximalempfehlung wird der Orientierungswert der EFSA damit nur zweifach und nicht, wie von Wize.life geschildert, um das Dreifache überschritten. Für eine seriöse Einschätzung sollte daher aus unserer Sicht immer der Originalartikel als Referenz herangezogen werden. So können Sie vermeiden, dass durch ein falsches Wiedergeben der Fakten Missverständnisse entstehen.
Fragwürdig ist des Weiteren aus unserer Sicht auch die Aufmachung und Wortwahl des Wize.life-Artikels. Wie auch von der Verbraucherzentrale geschildert, unterliegen Nahrungsergänzungsmittel keinem Zulassungsverfahren, wie es bei Arzneimitteln der Fall ist. Stattdessen müssen sie vor dem Inverkehrbringen beim Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittel (BVL) gemäß § 5 der Verordnung über Nahrungsergänzungsmittel angezeigt werden. Formulierungen, wie „nicht zugelassen“, sind somit irreführend und suggerieren, dass Nahrungsergänzungsmittel mit Arzneimitteln auf eine Stufe gestellt werden. Es könnte beim Verbraucher der Eindruck entstehen, dass nicht zugelassene Arzneimittel im Verkehr sind. Da auch unser Isoflavon 300 Wild Yams in diesem Kontext genannt wird, wollen wir diese Aussagen nicht so stehen lassen. Selbstverständlich ist Isoflavon 300 beim BVL registriert und gemäß den Vorgaben deutlich als Nahrungsergänzungsmittel gekennzeichnet. Damit ist auch die von der Verbraucherzentrale befürchtete Verwechselungsgefahr zu einem Arzneimittel aufgrund der Darreichungsform als Kapsel nicht gegeben.
Unser Isoflavon 300 Wild Yams ist ein korrekt behördlich angezeigtes und im gesamten europäischen Raum verkehrsfähiges und sicheres Nahrungsergänzungsmittel, dessen Zusammensetzung von einem staatlich geprüften Lebensmittelchemiker freigegeben wurde. Im Rahmen der Qualitätssicherung durchläuft es zahlreiche Labortests, um sowohl den Gehalt an gewünschten Nähr- und Vitalstoffen, als auch die Abwesenheit von potentiell schädlichen Inhaltsstoffen sicherzustellen. Selbstverständlich verzichten wir auch hier auf jegliche künstliche Hilfs- und Zusatzstoffe. Auf diese Weise können wir Ihnen ein hochwertiges Produkt garantieren, das sich hervorragend zur täglichen Ergänzung der Ernährung eignet. Korrekt angewendet, können Isoflavone aus unserer Sicht eine wertvolle Unterstützung in speziellen Lebensabschnitten darstellen.
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